Frühförderung
Frühförderung ist ein Hilfeangebot für behinderte, von Behinderung bedrohte und entwicklungsverzögerte Kinder und deren Eltern und Bezugspersonen.
Ziel
Behinderung / Entwicklungsstörung soll vermieden, gemildert oder ausgeglichen werden. Das Kind soll bestmöglich in seiner Entwicklung unterstützt und gefördert werden.
Frühförderung
kann in Anspruch genommen werden ab Geburt oder ab dem Zeitpunkt, wenn ein Verdacht auf eine Entwicklungsstörung / Behinderung besteht bzw. eine solche diagnostiziert wird.
soll zum frühestmöglichen Zeitpunkt erfolgen. Kinder, die einen Kindergarten besuchen, können Angebote der Frühförderung wahrnehmen.
endet für den Bereich der sonderpädagogischen Frühförderung, wenn das Kind einen Schulkindergarten für behinderte Kinder
(= sonderpädagogische Förderung) besucht oder bei Eintritt in eine Schule. Bei Bedarf können im begründeten Einzelfall Angebote der Interdisziplinären Frühförderung auch während des Besuchs eines Schulkindergartens in Anspruch genommen werden.
Kinder im Projekt „Schulreifes Kind“ können im begründeten Einfall (= Bedarf an sonderpädagogischer Förderung) weiterhin Angebote der Frühförderung durch sonderpädagogische Beratungsstellen in Anspruch nehmen, da sie ja noch nicht schulpflichtig sind.
Ansprechpartnerinnen für die Frühförderung im Bereich Lernen an unserer Schule sind Frau Nill (Leitung) - E-Mail; Tel. 07471-9375 319 - und Frau Merz - E-Mail; Tel. 07471-9375 320
Arbeitsstelle Frühförderung
Die Arbeitsstelle Frühförderung auf dem Schulamt in Albstadt organisiert die örtlichen sonderpädagogischen Frühförderverbünde und unterstützt diese in deren Weiterentwicklung.
Arbeitsstelle Frühförderung
Staatliches Schulamt Albstadt
Lautlinger Str. 147-149
72458 Albstadt
Tel: 07431/9392-141
Downloads zur Thema frühkindliche Entwicklung und Frühförderung