Sonderpädagogische Diagnostik
Lehrkräfte unserer Schule werden vom Schulamt beauftragt, Kinder mit Lernschwierikeiten in den Regelschulen zu begutachten. Ausgangspunkt ist grundsätzlich der Antrag der Eltern, die sich zu diesem Schritt entschieden haben.
In der Regel muss eine vorausgeganene längerfristige Förderung (u.a. mit einem Förderplan) seitens der Regelschule vorliegen und der Sonderpädagogische Dienst schon tätig gewesen sein. Erst wenn diese Unterstützungsmaßnahmen nicht ausreichen, wird eine Überprüfung in Betracht gezogen und beantragt.
Mit dem Schüler wird normalerweise ein Intelligenztest oder Schulleitungstest durchgeführt. In Einzelarbeit mit dem Schüler kann der Gutachter sich weitere wichtige Details erschließen. Zudem muss der Sonderpädagoge durch Gespräche mit den Eltern und der Schule oder außerschulische Personen, Einrichtungen, Ärzte, Therapeuten usw. Informationen zusammentragen. Der Ansatz dabei ist ganzheitlich orientiert und schaut auch auf die ganze Person des Schülers! Am Ende steht eine formelles Gutachten mit einer Empfehlung, welcher Förderort und Fördermaßnahmen aus Sicht des Sonderpädagogen sinnvoll sind. Dieses wird mit den Eltern und bei Bedarf mit der Regelschule besprochen. Das Schulamt enscheidet dann letztendlich über den Förderort. Dies könnte die Regelschule ohne sonderpädagogische Utnerstützung aber mit Fördermaßnahmen, Inklusion an einer festgelegten Regelschule oder die Förderungen und Beschulung an einem SBBZ sein.
Anträge unter Downloads.
Ansprechpartner an unserer Schule ist Herr Kremer (Schulleitung).